Mai 2015

Das neue Gesetz über erneuerbare Energien in Polen

Im April trat in Polen das neue Gesetz über erneuerbare Energien in Kraft. Die wichtigste Veränderung im Vergleich zu dem bisher geltenden Gesetz ist der Übergang vom bisherigen System der s.g. grünen Zertifikate zu einem Auktionsmodell. Im Moment dominiert die Stromerzeugung durch Kohlekraft in Polen. Bis 2020 muss Polen aber laut EU-Vorgaben einen Anteil der erneuerbaren Energien von 19,1% an der verbrauchten Elektrizität erreichen.

Erneuerbare Energien in Polen 2014  
Installierte Leistung nach Energieträgern (in MW)
Wind onshore 3.834
Biomasse    1.008
Wasserkraft       977
Biogas       189
Photovoltaik         21
Wind offshore        0
Gesamt    6.026

Quelle: URE – Urzad Regulacji Energetyki, Warschau

Das neue Gesetz setzt jährliche Ausschreibungen für feste Kapazitäten an erneuerbaren Energien voraus. Die günstigsten Anbieter sollen dann einen Zuschlag erhalten und über einen Zeitraum von 15 Jahren nach Beginn der Energieproduktion einen festen Abnahmepreis für den produzierten Strom gewährt bekommen. Eine der Anforderungen ist, dass die Lieferung spätestens nach 48 Monaten, bei Photovoltaik sogar schon nach 24 Monaten, bei Offshore-Windanlagen (in Polen noch nicht vorhanden) dagegen erst nach 72 Monaten beginnen muss.

Die Quoten werden mindestens einmal pro Jahr durch das Energieregulierungsamt (URE) ausgeschrieben. Dabei werden vorab Referenzpreise und Mengen festgelegt. Träger, die imstande sind, weniger als 4.000 Volllaststunden pro Jahr anbieten (v.a. Wind- und Solarenergie) werden dabei möglicherweise bevorteilt. Dies soll u.a. die Systemstabilität sichern, wie auch diejenigen Subjekte in den Wettbewerb miteinbeziehen, die bei dem einzigen Kriterium „Kosten“ durchfallen würden. Außer dieser Einschränkung wird nur der Preis beim Zuteilen der Zuschläge in Betracht gezogen.

Bei den Auktionen werden Anlagen mit über und unter 1 MW Leistung getrennt betrachtet. Ähnlich wird mit neuen Anlagen und Bestandsanlagen (Inbetriebnahme bis 31.12.2015) sein. Die Auktionen können voraussichtlich im Jahr 2016 starten. Aus formeller Sicht müssen Bieter u.a. einen Nachweis aus dem Flächennutzungsplan über die Bebauungsbedingungen am geplanten Standort, einen Netzanschlussvertrag, eine Baugenehmigung, einen Zeit- und Finanzierungsplan vorlegen sowie eine Bankgarantie oder Kaution einreichen.

Von dem neuen Gesetz werden u.a. kleine private Mikroanlagen profitieren, wie Solaranlagen auf Hausdächern. Ihre Betreiber, die s.g. Prosumenten, erhalten einen festen Preis für den in das allgemeine Netz eingespeisten Strom. In Frage kommen neu errichtete Anlagen bis maximal 10 kW Leistung. Neben Preisgarantien könnten die Betreiber theoretisch auch Investitionsförderung nach bisherigen Regeln beantragen. Ob die beiden Förderungsinstrumente gleichzeitig in Anspruch genommen werden können, bleibt unklar. Um eine übermäßige Erweiterung der Kapazitäten durch solche Anlagen auszuschließen, wird die Gesamtmenge der installierten Leistung hierfür eingeschränkt. Für Anlagen bis 3 kW sind es 300 MW und für Anlagen von 3 bis 10 kW – 500 MW. Bei Nichtbeachtung der Einschränkung wird die Einspeisevergütung gekappt. Die aktuelle Regelung bleibt nur bis zum Jahr 2035 in Kraft. Die Förderzeit von 15 Jahren können also nur die Anlagen ausschöpfen, die bis 2021 fertiggestellt werden.

 

Ansprechpartner

Kooperationszentrum Hessen-Polen
ul. Kosciuszki 95, lok. 214
PL - 60 972 Poznan 1
PO BOX 64

Dr. Jarosław Frąckowiak
Telefon: Tel. +48 61 6267500
jaroslaw.frackowiak@hesja-polska.pl

Dieser Internetaufritt wurde aus den Mitteln des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung finanziert.
© HA Hessen Agentur GmbH 2014. Alle Rechte vorbehalten.